Aufgrund der weiterhin hohen Anzahl an Fällen erlässt der Landkreis eine Allgemeinverfügung, so dass ab Samstag, 27.11.2021 eine 2G-Plus-Regelung (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene mit zusätzlich negativem Testnachweis) unter anderem in Innenräumen von Sportanlagen:
GEIMPFT: Nachweis der vollständigen Schutzimpfung – dies ist der Fall, wenn seit der Zweitimpfung (Johnson & Johnson nur Einmal-Impfung) 14 Tage vergangenen sind.
GENESEN: Genesenen-Nachweis, d. h. positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.
GETESTET: Der notwendige Test auf das Vorliegen des Corona-Virus SARS-CoV-2 muss durch
1. eine PCR-Testung oder,
2. einen Antigen-Test (Bürgertest) durchgeführt werden.
Ein Antigen-Test darf dabei nicht älter als 24 Stunden und ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.
Ausnahmen der 2G-Regelungen gelten für Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren. Ausnahmen gelten auch für Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen. Diese Personen dürfen das top-fit betreten, soweit ein ärztliches Attest und ein Nachweis eines aktuellen negativen Test vorgewiesen werden kann.
Unabhängig davon gilt weiterhin die Einhaltung der Abstandsregel (möglichst mindestens 1,5 m Abstand zwischen Personen), das Tragen von OP- oder FFP2-Masken in Innenräumen sowie die üblichen Hygiene-Regeln.
Wir freuen uns trotz der verschärften Regeln auf die gemeinsamen Sporteinheiten mit Euch!