3. April 2022

LOCKERUNGEN AB SONNTAG 03.04.2022

LOCKERUNGEN AB SONNTAG 03.04.2022

Was gilt im 'top-fit'?

Ab Sonntag 03.04.2022 werden die meisten tiefgreifenden Coronaschutzregeln bundesweit wegfallen. Es bleiben allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen auf freiwilliger Basis weiterhin empfohlen, insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte.

Was ändert sich ab dem 03.04.2022 im top-fit?

Eine generelle Maskenpflicht in Innenräumen ist nicht mehr vorgesehen. Jedes Mitglied entscheidet selbst, ob es eine Maske tragen möchte oder nicht, aber wir begrüßen es sehr bei Nichteinhalten der Abstände (Eingangscheck Gerätepark, volle Umkleidekabine, längeres Gespräch, Einweisungen/Trainingsplanerstellung im Gerätepark, …).

Auf der Trainingsfläche, in der Umkleide, Sauna sowie Dusche sind alle Beschränkungen aufgehoben, der Mindestabstand ist lediglich eine Empfehlung. Wir bitten euch, aus Höflichkeit und Vorsicht, Abstand zu den Mittrainierenden zu halten.

Die Vorgaben zu den Kapazitätsbegrenzungen entfallen in allen Bereichen. Im Gerätepark und in den Sportangeboten in den Kursäumen wird die Anzahl der Teilnehmer moderat erhöht. Die Buchung erfolgt weiterhin über die App.

Alle Zugangsregelungen nach Impf-, Genesenen- oder Teststatus (2G und 3G) werden gestrichen.


Was ändert sich nicht?

Die Frischluftzufuhr in den Räumlichkeiten des top-fit bleibt unverändert.

Desinfektionsmittel für die Hände und für die Reinigung der Geräte/Maschinen stellen wir euch wie gewohnt zur Verfügung.


Hotspot-Regel

Wenn sich regional das Infektionsgeschehen verschärft, kann eine Hotspot-Regel greifen. Als Hotspots werden Gebiete bezeichnet, in denen „die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht“. Das trifft zu, wenn sich eine gefährliche Virusvariante in dem Gebiet verbreitet oder die Infektionszahlen steigen und sich zugleich die Situation an den Krankenhäusern verschärft. Hotspots können Stadtteile oder ganze Bundesländer sein, in denen dann wieder strengere Corona-Maßnahmen wie eine weitgehendere Maskenpflicht, Abstandsgebot, 2G- und 3G-Regeln oder Hygienekonzepte gelten können.

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